Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt die laufende Verwaltung nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich!
Er setzt sich wie folgt zusammen: Der Bürgermeister als Vorsitzender des Magistrates, der Erste Stadtrat, sowie 10 Stadträtinnen und Stadträte. Die Vorschriften über den Magistrat finden sich in den §§ 65 ff. HGO.
Magisratsmitglieder
Otto Klockemann
Magistratsmitglied
Göbelnrod
Industriekaufmann
Gislinde Löffert
Magisratsmitglied
Harbach
Justizbeamtin
Jürgen Biedenkapp
Magisratsmitglied
Stockhausen
Techn. Angestellter i.R.