Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt die laufende Verwaltung nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich!

Er setzt sich wie folgt zusammen: Der Bürgermeister als Vorsitzender des Magistrates, der Erste Stadtrat, sowie 10 Stadträtinnen und Stadträte. Die Vorschriften über den Magistrat finden sich in den §§ 65 ff. HGO.

Magisratsmitglieder

Otto Klockemann

Magistratsmitglied

Göbelnrod
Industriekaufmann

Gislinde Löffert

Magisratsmitglied

Harbach
Justizbeamtin

Jürgen Biedenkapp

Magisratsmitglied

Stockhausen
Techn. Angestellter i.R.